- erstrecken
- strecken; (sich) ausdehnen; ausstrecken; (sich) ausbreiten; hineinreichen; an Boden gewinnen (umgangssprachlich)
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er|stre|cken [ɛɐ̯'ʃtrɛkn̩] <+ sich>:1.a) eine bestimmte räumliche Ausdehnung haben:der Wald erstreckt sich bis zur Stadt.b) eine bestimmte Dauer haben:ihre Forschungen erstreckten sich über zehn Jahre.2. einen bestimmten Bereich umfassen:seine Aufgabe erstreckt sich nur auf die Planung.Syn.: ↑ einschließen, in sich schließen.* * *
er|strẹ|cken 〈V. refl.; hat〉 sich \erstrecken1. sich räuml. od. zeitl. ausdehnen2. 〈fig.〉 betreffen● die Maßnahmen \erstrecken sich auf ...; die Untersuchungen \erstrecken sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren, über fünf Jahre; das Weideland erstreckt sich bis zum Flussufer, über die Ortsgrenze hinaus* * *
1. <e. + sich>a) eine bestimmte räumliche Ausdehnung haben:der Wald erstreckt sich über ein riesiges Gebiet, [von hier] bis zum Fluss;b) eine bestimmte Dauer haben:ihre Forschungen erstreckten sich über zehn Jahre;c) jmdn., etw. betreffen u. mit einbeziehen:seine Kritik erstreckte sich auch auf Kollegen.2. (österr.) verlängern:eine Frist e.;einen Termin e. (hinausschieben).* * *
er|strẹ|cken <sw. V.; hat [mhd. erstrecken = (sich) ausstrecken]: 1. <e. + sich> a) eine bestimmte räumliche Ausdehnung haben: der Wald erstreckt sich über ein riesiges Gebiet, [von hier] bis zum Fluss; b) eine bestimmte Dauer haben: ihre Forschungen erstreckten sich über zehn Jahre; Bis ins 20. Jahrhundert erstreckte sich die Wirksamkeit der Starzen (Nigg, Wiederkehr 154); c) jmdn., etw. betreffen u. mit einbeziehen: seine Kritik erstreckte sich auch auf Kollegen; das Gespräch erstreckte sich auf alle wichtigen Fragen; Ein jährliches Haushaltsgesetz, das sich sowohl auf die öffentlichen Einnahmen als auch auf alle öffentlichen Ausgaben erstreckt, ist in England nicht vorhanden (Fraenkel, Staat 57). 2. (österr.) verlängern: eine Frist e.; einen Termin e. (hinausschieben).
Universal-Lexikon. 2012.